Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ist das Kompetenzzentrum des Bundes für national und international ausgerichtete Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik.
Auf der Gemeindeebene werden die öffentlichen Schulen der obligatorischen Schulzeit von den Schulgemeinden geleitet. Die Schulgemeinden können mit den politischen Gemeinden vereint sein (Einheitsgemeinden).
Schulische Heilpädagoginnen / Heilpädagogen sind Lehrpersonen mit einem heilpädagogischen Zusatzstudium. Die Ausbildung befähigt zur Abklärung und Diagnose erschwerter Lernbedingungen sowie zur Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts und der Förderung in Zusammenarbeit mit dem Umfeld.
Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr der Kindergarten zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten können die Verschiebung des Eintritts um ein Jahr erklären. Die Schulpflicht dauert elf Jahre.
Im Gymnasium geben die Schülerinnen und Schüler ihrer Ausbildung mit einem Schwerpunkt- und einem Ergänzungsfach eine individuelle Vertiefung.
Mögliche Schwerpunktfächer an den drei Kantonsschulen im Thurgau sind:
Mögliche Schwerpunktfächer an der Pädagogischen Maturitätsschule im Thurgau sind:
9.-11. Schuljahr der Volksschule. Die Sekundarschule gliedert sich in zwei Typen. Typ G mit grundlegenden und Typ E mit erweiterten Anforderungen. In Sekundarschulen ohne äussere Differenzierung erfolgt eine Binnendifferenzierung mit mindestens zwei Leistungszügen in allen Fächern. In allen Typen wird der Unterricht in Mathematik und einer Fremdsprache in mindestens zwei Niveaus geführt.
Die auf die Primarstufe folgende Schulstufe der obligatorischen Schulbildung wird als Sekundarstufe I (Abkürzung "Sek") bezeichnet, sie dauert drei Jahre.
Nachobligatorische Bildungs- und Lehrgänge, die zu einer Berufsbildung oder zur Maturität führen.
Kindergarten in Sonderschulen und Heimen.
Im Kanton Thurgau umfasst das sonderpädagogische Angebot:
Der Unterricht kann in Regelklassen, Einschulungsklassen und Sonderklassen erteilt werden.
Die Sonderschulung ist für Schülerinnen und Schüler bestimmt, die den Anforderungen einer Normal- oder Sonderklasse aufgrund Behinderungen nicht gewachsen sind.
Sonderschulen und Sonderschulheime sind spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, die in der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können.
Oberbegriff für die hochschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen und Teil des sonderpädagogischen Angebots für Kinder und Jugendliche mit sehr hohem pädagogischem Förderbedarf.