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Kennzahlen von Schulgemeinden

Beschreibung der Kennzahlen

im obligatorischen Schulalter: Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Alters von Gesetzes wegen schulpflichtig sind, und in einer Bildungsinstitution innerhalb des Kantons Thurgau unterrichtet werden.

Schüler/innen der Volksschule: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen oder privaten Schule unterrichtet werden. Nicht dazu gehören Mittelschüler im 9. Schuljahr und Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen.

Schüler/innen in Mittelschulen: Schülerinnen und Schüler, im 9. Schuljahr das Orientierungsjahr in einer Kantonsschule besuchen. Das 9. Schuljahr zählt noch zum obligatorischen Schulalter.

Schüler/innen in Sonderschulen: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule unterrichtet werden.

Schüler/innen der öffentlichen Volksschule: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen Schule unterrichtet werden.

Schüler/innen in Kindergärten: Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Kindergärten.

Schüler/innen der Primarschule: Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse in öffentlichen Primarschulen.

Schüler/innen der Sekundarstufe 1: Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klasse in öffentlichen Sekundarschulen. Hier werden vier Anforderungsstufen unterschieden:

  1. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 mit erweiterten Anforderungen (Sek E)
  2. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 mit Grundanforderungen (Sek G)
  3. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 ohne äussere Differenzierung
  4. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 in Sonderklassen

Schüler/innen in Privatschulen: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer privaten Schule unterrichtet werden. Wir unterscheiden zwischen:

  • Privatschulen mit kantonalem Lehrplan
  • Privatschulen mit eigenem Programm

Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule: Lehrerinnen und Lehrer mit Voll- oder Teilzeitpensen an öffentlichen Schulen im Rahmen des obligatorischen Schulalters.

Klassengrösse in Regelklassen: Durchschnittliche Klassengrösse, berechnet über alle Klassen der öffentlichen Volksschule, ausgenommen sind Sonderklassen. Bei dieser Berechnungsart werden gemischte Klassen nicht gesondert behandelt, d.h. falls viele Mischklassen vorhanden sind, beeinflusst das die durchschnittliche Klassengrösse gegen unten.

Privatschülerquote: Berechnet wird der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Volksschule (siehe oben, Lernende der Volksschule), welche sich an einer Privatschule befinden.

Sonderschulquote: Berechnet wird der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Volksschule (siehe oben, Lernende der Volksschule), welche separativ an einer Sonderschule unterrichtet werden.

Schüler/innen in Sonderklassen: Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Volksschule, welche in der Regelschule, aber in Sonderklassen unterrichtet werden.

Schüler/innen mit Sonderschulstatus in Regelklassen integriert: Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Volksschule, welche einen Sonderschulstatus haben, und integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden.